Datenspeicherung und Aufbewahrungsfristen
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für den Zeitraum gespeichert, der zur Erfüllung der jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Finanztransaktionsdaten und Identitätsnachweise unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von 5-10 Jahren zur Einhaltung steuerrechtlicher und geldwäscherechtlicher Vorgaben. Nach Ablauf dieser Fristen erfolgt die automatische Löschung oder Anonymisierung der Daten, sofern keine weiteren rechtlichen Verpflichtungen bestehen.